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Kosteninformationen

Die privaten Versicherer übernehmen in der Regel einen Großteil der anfallenden Kosten. Ausnahmen bestehen dort, wo ausschließlich ästhetische Gründe vorliegen und bereits vorhandene, funktionstüchtige Versorgungen nur aus diesem Grunde ersetzt werden.

Mit der Waizmann-Tabelle können Sie sich zusätzlich einen Überblick über verschiedene private Zahnzusatzversicherungstarife verschaffen.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten beispielsweise die Kosten für eine Amalgamfüllung und Zementfüllungen erstattet. Bei nachgewiesenen Allergien gegen die herkömmlichen Materialien werden die Kosten aufwendiger Versorgungen zum Teil auch von den gesetzlichen Versicherungen übernommen.

Rechtsverbindlicher Kostenvoranschlag

Wichtig für Sie: Im Vorfeld jeder Behandlung erhalten Sie von uns einen rechtsverbindlichen Kostenvoranschlag. Es stehen oftmals verschiedene zahnärztliche Lösungen zur Verfügung – damit Sie über die jeweiligen Kosten Bescheid wissen und sich bestmöglich informiert für eine Therapiemöglichkeit entscheiden können, bereiten wir Ihnen für jede Behandlung einen individuellen Kostenvoranschlag vor.

Sobald eine Rückmeldung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung bezüglich einer Kostenübernahme erfolgt ist, besprechen wir die Kostensituation abschließend mit Ihnen. Erst danach beginnen wir mit der Behandlung.

Möglichkeit für Teilzahlungen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zu Teilzahlungen – bis zu 12 Monate zinsfrei. Sprechen Sie uns darauf an!

Sie benötigen eine zweite Meinung?

Sie möchten sich bei uns eine zweite Meinung zu Ihrer Behandlung einholen? Wir beraten Sie gerne – Planung und Kostenaufstellung sind kostenfreie Serviceleistungen unserer Praxisklinik.

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung oder möglichen Kosten rufen Sie uns gern an.